Wohnquartier Schierloher Grenze Stadt Ibbenbüren

Wohnquartier Schierloher Grenze Stadt Ibbenbüren

Städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf

Mit dem etwa 6,5 Hektar großen, neuen Wohngebiet von der Gravenhorster Straße bis zur Straße Schierloher Grenze soll ein Teil des Wohnbedarfs der Stadt Ibbenbüren gedeckt und gleichzeitig die gewachsene Lücke in der Siedlungsstruktur geschlossen werden. Auf Grundlage bestehender Rahmenbedingungen und planerischer Vorleistungen sowie den Vorstellungen der Stadt war es Ziel, ein klares Bild für die künftige städtebauliche Entwicklung zu erarbeiten.

Die Strukturierung der Freiräume und das künftige Regenwassermanagement des neuen Wohngebiets orientieren sich an den räumlichen Gegebenheiten und folgen der topographischen Situation. Es sind vor allem die nord-süd-verlaufenden öffentlich nutzbaren Grünräume, die dem Wohngebiet mit ihrer „Grün-Blauen-Atmosphäre“ eine besondere Prägung geben. Die Einteilung der Wohnbaufelder folgt dem Prinzip der Hofbebauung, um den Aspekt des gemeinschaftlichen Wohnens und nachbarschaftlichen Austausches zu fördern. Die Höfe ermöglichen eine klare, dennoch flexible Einteilung von Grundstücken und die Realisierung unterschiedlicher Gebäudetypologien. Die bestehenden Grundstücke inklusive der Bebauung in mittiger Lage werden in diesem Prinzip eingebunden. Die Erschließung des Wohngebiets erfolgt über die Straße Schierloher Grenze. Die inneren Wohnstraßen sind verkehrsberuhigt konzipiert. Der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf ist Grundlage weiterführender Planungen und Verfahren (B-Plan, Entwässerungskonzept, Energiekonzept, etc.). 

  • Bearbeitungszeitraum

    2022-2023

  • Auftraggeber

    Stadt Ibbenbüren

  • Größe

    6,5 Hektar

  • Leistungen

    • Städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf
    • Konzeptkarten zu Bebauungstypologien, Erschließung
    • Flächenbilanz